Organisation
Die Pensionskasse der Burkhalter Gruppe untersteht, wie alle Vorsorgeeinrichtungen, dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).
Abgesehen von den rechtlichen Rahmenbedingungen ist die Pensionskasse der Burkhalter Gruppe in der Gestaltung ihrer Organisation frei, was eine zweckmässige und effiziente Aufgabenverteilung ermöglicht.
Der Stiftungsrat ist das leitende Organ der Pensionskasse und ist paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zusammengesetzt. Die Organisation ist im Organisationsreglement festgelegt.
In der Grafik sind sämtliche Organe der Pensionskasse und ihre Relationen zueinander ersichtlich.

Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Pensionskasse.

Kantonale Aufsichtsbehörde / Kontrollstelle
Die Pensionskasse hat sich an gesetzliche Vorschriften zu halten. Dies wird von der Aufsichtsbehörde und der Kontrollstelle überwacht.

PK-Experte
Pensionskassen sind verpflichtet, einen PK-Experten einzusetzen, welcher beratend zur Seite steht.

Geschäftsführung
Der Geschäftsführer koordiniert die Schnittstellen zwischen den einzelnen Organen.

Verwaltung
Die Verwaltung kümmert sich um die Kontoführung des Sparvermögens jedes einzelnen Mitglieds.