Stiftungsrat

Das oberste Organ der Pensionskasse ist der Stiftungsrat bestehend aus acht Mitgliedern, wovon vier von den Arbeitnehmern gewählt werden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung nach aussen und regelt die internen Angelegenheiten, d.h. das Management der Stiftung.

Der Stiftungsrat trägt die umfassende Verantwortung für die Führung der Pensionskasse und im Speziellen für den sorgfältigen Umgang mit den Pensionskassengeldern. Er hat sich an die gesetzlichen Grundlagen zu halten (Gesetze, Verordnungen, Weisungen der Aufsichtsbehörde, Richtlinien der Steuerämter, Reglemente der Stiftung, usw.) Mit Art. 86 BVG ist der Stiftungsrat auch der Schweigepflicht unterworfen bezüglich persönlicher und finanzieller Verhältnisse der Versicherten und der Arbeitgeber.

Der aktuelle Stiftungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Arbeitgebervertreter
Urs Domenig
Stiftungsratspräsident

Zürich

Christian Bertschinger
Stiftungsrat

Zürich

Willy Hüppi
Mitglied

Zürich

Marc Spühler
Stiftungsrat

Zürich

Arbeitnehmervertreter
Marcel Füglistaler
Stiftungsrat

Zürich

Markus Gautschi
Stiftungsrat

Zürich

Marco Henzen
Stiftungsrat

Zürich

Robert Wolfrum
Stiftungsrat

Zürich