Stiftungsrat
Das oberste Organ der Pensionskasse ist der Stiftungsrat bestehend aus acht Mitgliedern, wovon vier von den Arbeitnehmern gewählt werden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung nach aussen und regelt die internen Angelegenheiten, d.h. das Management der Stiftung.
Der Stiftungsrat trägt die umfassende Verantwortung für die Führung der Pensionskasse und im Speziellen für den sorgfältigen Umgang mit den Pensionskassengeldern. Er hat sich an die gesetzlichen Grundlagen zu halten (Gesetze, Verordnungen, Weisungen der Aufsichtsbehörde, Richtlinien der Steuerämter, Reglemente der Stiftung, usw.) Mit Art. 86 BVG ist der Stiftungsrat auch der Schweigepflicht unterworfen bezüglich persönlicher und finanzieller Verhältnisse der Versicherten und der Arbeitgeber.
Der aktuelle Stiftungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Zürich

Zürich

Zürich

Zürich

Zürich

Zürich

Zürich

Zürich

Kantonale Aufsichtsbehörde / Kontrollstelle

PK-Experte

Geschäftsführung
