Geschäftsführung
Der Geschäftsführer wird vom Stiftungsrat gewählt und ist für die ordnungsgemässe Geschäftsführung der Stiftung verantwortlich. Er koordiniert die Schnittstellen zwischen den einzelnen Organen und rapportiert regelmässig dem Stiftungsrat, den er auch in allen Belangen der Vorsorge unterstützt. Der Geschäftsführer ist nicht Mitglied des Stiftungsrats.
Geschäftsführung

Gisela Steiner
Geschäftsführerin
Zürich

Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Pensionskasse.

Kantonale Aufsichtsbehörde / Kontrollstelle
Die Pensionskasse hat sich an gesetzliche Vorschriften zu halten. Dies wird von der Aufsichtsbehörde und der Kontrollstelle überwacht.

PK-Experte
Pensionskassen sind verpflichtet, einen PK-Experten einzusetzen, welcher beratend zur Seite steht.

Verwaltung
Die Verwaltung kümmert sich um die Kontoführung des Sparvermögens jedes einzelnen Mitglieds.