Geschäftsführung
Der Geschäftsführer wird vom Stiftungsrat gewählt und ist für die ordnungsgemässe Geschäftsführung der Stiftung verantwortlich. Er koordiniert die Schnittstellen zwischen den einzelnen Organen und rapportiert regelmässig dem Stiftungsrat, den er auch in allen Belangen der Vorsorge unterstützt. Der Geschäftsführer ist nicht Mitglied des Stiftungsrats.

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