Vermögen
Gemäss BVV2 hat die Stiftung ihre Vermögensanlagen sorgfältig auszuwählen, zu bewirtschaften und zu überwachen. Sie hat zu achten, dass in erster Linie die Sicherheit der Erfüllung der Vorsorgezwecke gewährleistet ist und bei der Anlage des Vermögens die Grundsätze der angemessenen Risikoverteilung eingehalten werden.
Diese Aufgaben werden durch den Stiftungsrat, die Anlagekommission, die Vermögensverwalterin und den Geschäftsführer wahrgenommen.
Im Vordergrund der Bewirtschaftung des Vermögens stehen ausschliesslich die finanziellen Interessen der Destinatäre.
Mit der Vermögensbewirtschaftung ist anzustreben, dass das finanzielle Gleichgewicht der Stiftung nachhaltig gestärkt werden kann.
Das Vermögen ist so zu bewirtschaften, dass
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die versprochenen Leistungen jederzeit termingerecht ausbezahlt werden können,
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die anlagepolitische Risikofähigkeit eingehalten und damit die nominelle Sicherheit der versprochenen Leistungen gewährleistet wird
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im Rahmen der Risikofähigkeit die Gesamtrendite (laufender Ertrag plus Wertveränderungen) maximiert wird, damit langfristig ein möglichst grosser Beitrag zur Realwerterhaltung der versprochenen Rentenleistungen erzielt werden kann.
Die Vermögensanlagen
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erfolgen schwergewichtig in qualitativ hochstehende Anlagen,
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werden auf verschiedenen Anlagekategorien, Märkte, Währungen, Branchen und Sektoren verteilt,
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erfolgen in Anlagen, die eine marktkonforme Gesamtrendite abwerfen.

Deckungsgrad

Performance

Anlagestrategie

Immobilien
