Finanzierung
Die Beiträge für die Altersgutschriften werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig aufgeteilt. Der Beitrag für die Risikoversicherung beträgt 4.8% des anrechenbaren Lohnes und wird zu einem Drittel durch den Arbeitnehmer und zu zwei Dritteln durch den Arbeitgeber finanziert.
Bei der BVG-Zusatzversicherung werden sowohl die Altersgutschriften wie auf die Risikobeiträge von total 6.9% zu einem Drittel dem Arbeitnehmer und zu zwei Dritteln dem Arbeitgeber belastet.

Grundversicherung
Obligatorium
Die obligatorische Grundversicherung versichert einen Jahreslohn zwischen der Eintrittsschwelle und dem maximalen BVG-Jahreslohn.

Zusatzversicherung
Überobligatorium
Die Burkhalter Gruppe versichert den das BVG-Obligatorium übersteigenden Jahreslohn bis max. CHF 400 000 durch ihre BVG-Zusatzversicherung.

Grenzbeträge
Grenzbeträge 2023
Der Gesetzgeber schreibt jährlich die Grenzbeträge vor. Im Jahr 2023 sind folgende Beträge und Kennzahlen massgebend.

Vorsorgeausweis
Vorsorgeausweis
Auf dem Vorsorgeausweis sind Ihr Altersguthaben und Ihre Leistungen ersichtlich.