Vorsorgeplan
Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ermöglicht die Führung eines angemessenen Lebensstandards, nach dem die Grundversorgung durch den Staat (1. Säule, AHV/IV) gewährleistet ist. Für eine weitergehende «Komfortvorsorge» (3. Säule) sind Sie privat zuständig. Die berufliche Vorsorge ist in gewissem Umfang obligatorisch und versichert einen gesetzlich festgelegten maximalen Lohn, der auch «maximaler BVG-Jahreslohn» genannt wird. Die Burkhalter Gruppe versichert ihre Mitarbeitenden aber über diese Grundversicherung hinaus auch noch durch eine Zusatzversicherung.

Grundversicherung
Obligatorium
Die obligatorische Grundversicherung versichert einen Jahreslohn zwischen der Eintrittsschwelle und dem maximalen BVG-Jahreslohn.

Zusatzversicherung
Überobligatorium
Die Burkhalter Gruppe versichert den das BVG-Obligatorium übersteigenden Jahreslohn bis max. CHF 400 000 durch ihre BVG-Zusatzversicherung.

Finanzierung
Finanzierung
Wie die Altersgutschriften finanziert werden, erfahren Sie hier.

Grenzbeträge
Grenzbeträge 2023
Der Gesetzgeber schreibt jährlich die Grenzbeträge vor. Im Jahr 2023 sind folgende Beträge und Kennzahlen massgebend.

Vorsorgeausweis
Vorsorgeausweis
Auf dem Vorsorgeausweis sind Ihr Altersguthaben und Ihre Leistungen ersichtlich.