Zusatzversicherung
Für die Deckung des von der BVG-Grundversicherung nicht versicherten überobligatorischen Lohnes besteht innerhalb der Stiftung eine Zusatzversicherung. In die Zusatzversicherung werden alle Mitarbeitende der BVG-Grundversicherung aufgenommen, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- zurückgelegtes Altersjahr höchstens 59 (Männer und Frauen)
- der Jahreslohn muss 300% der maximalen AHV-Altersrente um mindestens CHF 4'000.– übersteigen.
- Der versicherte Lohn entspricht dem garantierten Jahreslohn ohne Spesenanteile, vermindert um den Koordinationsabzug. Bei unregelmässigem Verdienst (Bezahlung im Stundenlohn) entspricht der Jahreslohn dem AHV-Jahreslohn des Vorjahres.
- Der Jahreslohn wird auf CHF 400'000.– begrenzt.
- Der Koordinationsabzug entspricht 300% der maximalen AHV-Altersrente.
- Der versicherte Lohn beträgt mindestens CHF 4'000.–
Änderungen des Jahreslohnes unter dem Jahr von weniger als CHF 2'000.– werden erst ab dem folgenden Jahr berücksichtigt.

Grundversicherung
Obligatorium
Die obligatorische Grundversicherung versichert einen Jahreslohn zwischen der Eintrittsschwelle und dem maximalen BVG-Jahreslohn.

Finanzierung
Finanzierung
Wie die Altersgutschriften finanziert werden, erfahren Sie hier.

Grenzbeträge
Grenzbeträge 2023
Der Gesetzgeber schreibt jährlich die Grenzbeträge vor. Im Jahr 2023 sind folgende Beträge und Kennzahlen massgebend.

Vorsorgeausweis
Vorsorgeausweis
Auf dem Vorsorgeausweis sind Ihr Altersguthaben und Ihre Leistungen ersichtlich.