Zusatzversicherung

Für die Deckung des von der BVG-Grundversicherung nicht versicherten überobligatorischen Lohnes besteht innerhalb der Stiftung eine Zusatzversicherung. In die Zusatzversicherung werden alle Mitarbeitende der BVG-Grundversicherung aufgenommen, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • zurückgelegtes Altersjahr höchstens 59 (Männer und Frauen)
  • der Jahreslohn muss 300% der maximalen AHV-Altersrente um mindestens CHF 4'000.– übersteigen.
  • Der versicherte Lohn entspricht dem garantierten Jahreslohn ohne Spesenanteile, vermindert um den Koordinationsabzug. Bei unregelmässigem Verdienst (Bezahlung im Stundenlohn) entspricht der Jahreslohn dem AHV-Jahreslohn des Vorjahres.
  • Der Jahreslohn wird auf CHF 400'000.– begrenzt.
  • Der Koordinationsabzug entspricht 300% der maximalen AHV-Altersrente.
  • Der versicherte Lohn beträgt mindestens CHF 4'000.–

Änderungen des Jahreslohnes unter dem Jahr von weniger als CHF 2'000.– werden erst ab dem folgenden Jahr berücksichtigt.