Verwaltung
Der Verwaltung der Pensionskasse obliegt die individuelle Kontoführung des Sparvermögens jedes einzelnen Mitgliedes, die Bearbeitung von Ein- und Austritten, die Abwicklung von Vorbezügen im Rahmen der Wohneigentumsförderung, Freizügigkeitsleistungen, etc. Sie wird von der Swiss Life sichergestellt. Die Stiftungsbuchhaltung wird durch «Swiss Life Pension Services» geführt.

Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Pensionskasse.

Kantonale Aufsichtsbehörde / Kontrollstelle
Die Pensionskasse hat sich an gesetzliche Vorschriften zu halten. Dies wird von der Aufsichtsbehörde und der Kontrollstelle überwacht.

PK-Experte
Pensionskassen sind verpflichtet, einen PK-Experten einzusetzen, welcher beratend zur Seite steht.

Geschäftsführung
Der Geschäftsführer koordiniert die Schnittstellen zwischen den einzelnen Organen.